Fragen und Antworten...

Hier findet ihr die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten. Vielleicht können wir euch damit schon weiterhelfen, ansonsten kontaktiert einfach unsere Geschäftsstelle!

 

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Unterrichtsgebühren / Mitgliedsbeitrag

  • Ist der Mitgliedsbeitrag für jeden Unterrichtsteilnehmer zu zahlen?

Die Mitgliedschaft bei der Musikschule Wedemark e.V. ist eine Familienmitgliedschaft (Erziehungsberechtigte und deren Kind oder Kinder). Deshalb zahlt jede Familie, egal wie viele Kinder am Unterricht teilnehmen, denselben Beitrag von z.Zt. 20,40€ pro Jahr. Der Betrag ist am 1.2. fällig.

 

  • Muss ich auch in den Ferien Unterrichtsgebühren zahlen?

Ab dem 1.2.2024 berechnen wir die Unterrichtsgebühren pro angebotenen Termin. In den niedersächsischen Schulferien und an Feiertagen findet kein Musikschulunterricht statt. Daher erfolgt auch keine Berechnung. 

Unterrichtsvertrag

  • Kann ich mal ausprobieren, bevor ich einen Vertrag abschließe?

Wir bieten allen Neukunden einen kostenlosen Probeunterricht an, vorausgesetzt, es sind in dem gewünschten Fach auch Plätze frei. Wer mehrere Instrumente ausprobieren möchte, kann dies mit einer Unterrichtskarte tun.

 

  • Wie kann ich mich anmelden?

Am einfachsten geht das online auf dieser Seite unter ANMELDUNG. Oder besucht uns in der Geschäftsstelle, Ortsriede 12 in Mellendorf. Dort nehmen wir montags bis freitags von 11 bis 14 Uhr auch gerne Anmeldungen entgegen.

 

  • Gibt es eine Probezeit?

Bei uns kann man grundsätzlich unbefristete Unterrichtsverträge mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Somit entfällt die Notwendigkeit einer Probezeit.

 

  • Wie kann ich eine Unterrichtsveränderung (Unterrichtsdauer oder Gruppengröße) beantragen?

Nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrkraft wird eine Ummeldung erstellt, in der die gewünschten Änderungen (Erhöhung oder Verkleinerung der Gruppenstärke, Verlängerung oder Verkürzung der Unterrichtsdauer) mit dem gewünschten Änderungsdatum eingetragen werden. Die Ummeldung ist von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und über die Lehrkraft bei der Verwaltung der Musikschule Wedemark e.V. einzureichen. Über die Annahme der Änderung entscheidet die Schulleitung. Im Falle eines Fachwechsels (z.B. von Klavier zu Gitarre) ist jedoch eine Kündigung und Neuanmeldung erforderlich. 

 

  • Wann kann ich den Unterrichtsvertrag regulär kündigen?

Ein unbefristeter Unterrichtsvertrag mit der Musikschule Wedemark e.V. kann grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Die befristeten Unterrichtsverträge (wie z.B. Kiddies Musikclub, Instrumentenreise) enden zum Ablauf der vereinbarten Dauer und brauchen nicht gekündigt zu werden.

 

 

Unterricht

  • Musikschulunterricht bei „Hitzefrei“ ?

Der Unterricht der Musikschule Wedemark e.V. dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten und findet deshalb auch bei „Hitzefrei“ der allgemeinbildenden Schulen statt.

 

  • Musikschulunterricht bei Sturmwarnung oder übermäßigem Schnee und Frost?

Wenn der Unterricht der allgemeinbildenden Schulen offiziell wegen Glatteis oder Sturmwarnung abgesagt wird, findet der Unterricht der Musikschule Wedemark e.V. in der Regel trotzdem statt. Über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet die Schulleitung.

 

  • Musikschulunterricht am Nachmittag des letzten Schultages vor Ferienbeginn?

Am letzen Nachmittag vor Schulferienbeginn findet auch der Unterricht der Musikschule Wedemark e.V. statt. Generelle Ausnahme: der letzte Schultag vor den Sommerferien!

 

  • Kann ich die Lehrkraft wechseln?

Wenn es mehrere Lehrkräfte für ein Unterrichtsfach an der Musikschule Wedemark e.V. gibt, kann nach Absprache mit der Schulleitung und im Einvernehmen mit beiden betroffenen Lehrkräften zu einer anderen Lehrkraft gewechselt werden. Das ist aber nur zu Beginn eines Halbjahres (zum 1. Februar) oder nach den Sommerferien (in der Regel zum  1. August oder 1. September ) möglich.